Anerkennung Berufsabschlüsse
Anerkennung ausländischer Diplome
Für die Anerkennung ausländischer Abschlüsse für Radiologiefachpersonen ist das Schweizerische Rote Kreuz zuständig.
Für jedes Gesuch wird seit dem 01. Juli 2012 eine obligatorische Vorprüfung durchgeführt. Diese Vorprüfung erfolgt als erster Schritt vor jedem Anerkennungsgesuch und ist kostenlos.
Die SVMTR empfiehlt allen Arbeitgebern sowie Arbeitnehmenden mit einem ausländischen Abschluss die Anerkennung so rasch wie möglich zu erlangen, um eventuelle Probleme mit Behörden oder im Zusammenhang mit dem Arbeitsverhältnis zu vermeiden.
Radiologiefachpersonen mit einem spezialisierten Abschluss (Radio-Onkologie oder Nuklearmedizin) erhalten in der Schweiz eine Teilanerkennung.
Schweizerisches Rotes Kreuz SRK - Anerkennung ausländischer Abschlüsse
Diplomzusatz dipl. Radiologiefachpersonen HF, welche im Ausland arbeiten möchten
Mit Einführung des Nationalen Qualifikationsrahmens (NQR) wird neu ein Diplomzusatz für dipl. Radiologiefachfrauen/-fachmänner HF ausgestellt, der Informationen zum entsprechenden Abschluss enthält, welche Arbeitgebenden im In- und Ausland eine Einschätzung der fachlichen Kompetenzen der Absolventinnen und Absolventen ermöglichen.
- Die Zeugniserläuterungen für Abschlüsse der beruflichen Grundbildung stehen in Deutsch, Französisch, Italienisch und Englisch zum Download zur Verfügung und können über das Berufsverzeichnis oder über www.supplementprof.ch heruntergeladen werden.
- Die Diplomzusätze für die Abschlüsse der höheren Berufsbildung werden zusammen mit dem Diplom in der jeweiligen Amtssprache sowie in Englisch abgegeben.
Dieser Diplomzusatz kann auch für bereits bestehende Diplome nachträglich beim Staatssekretariat für Bildung, Forschung und Innovation (SBFI) gegen Gebühr beantragt werden.
Anerkennung inländischer altrechtlicher Ausbildungsabschlüsse des Schweizerischen Roten Kreuzes (SRK)
Inhaber/innen von SRK-registrierten CH-Diplomen, die den Mindestvorschriften für die Anerkennung von Bildungsgängen und Nachdiplomstudien der höheren Fachschulen Art. 23, Anhang 5 entsprechen, sind berechtigt den Titel «dipl. Radiologiefachfrau/-fachmann HF» zu tragen. Lesen Sie dazu den Brief des BAG von 2016 hier.
Die Titelbescheinigung wird vom SRK durchgeführt.
Schweizerisches Rotes Kreuz- Registrierung von Berufsabschlüssen im Gesundheitswesen